Stellungnahme des Vereins Schweizer Brenzer Kirsch zur Totalrevision des Alkoholgesetzes:
Schnaps ist nicht gleich Schnaps…
Das neue Alkoholgesetz stellt hochstehende Genussmittel wie den Brenzer Kirsch, der ausschliesslich aus schwarzen Süsskirschen von Schweizer Hochstammbäumen gewonnen wird, noch immer auf eine Stufe mit industriell hergestelltem Billig-Wodka aus dem Ausland. Der Verein Schweizer Brenzer Kirsch fordert eine differenzierte Betrachtungs-weise.
In den vergangenen 20 Jahren ist der Marktanteil der inländischen Schnapsproduktion von 80 auf unter 15 Prozent gefallen. Einen massgeblichen Anteil an dieser Entwicklung hatte die Liberalisierung des Marktes, in deren Folge ausländische Billig-Spirituosen den heimischen Markt überschwemmten. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird es bis zur Einführung eines total revidierten Alkoholgesetzes womöglich keine schweizerische Destillier-Kultur mehr geben.
Der Entwurf für das neue Alkoholgesetz erkennt diese Zeichen der Zeit leider nicht. Es fehlt die Erkenntnis, dass edle Schweizer Brände längst mehr sind als nur hochprozentiger Alkohol. Dabei erreichen Schweizer Destillate regelmässig hervorragende Resultate an internationalen Prämierungen. Edle, und auch entsprechend teure Schnäpse wie der Kirsch sind wichtige Botschafter einer vielfältigen Schweizer Genuss-Kultur. Kein Wunder, findet man Kirsch in so urschweizerischen Spezialitäten wie dem Fondue, der Zuger Kirschtorte oder dem Original Basler Läckerli.
Für Ursprungsschutz und Absatzförderung
Doch während etwa die Schweizer Weinwirtschaft auch künftig von vielfältigen Unter-stützungsmassnahmen profitieren soll, sind solche für hochwertige Schweizer Destillate aus Schweizer Früchten gemäss dem Landwirtschaftsgesetz explizit verboten.
Selbst in den umliegenden EU-Ländern bestehen heute gesetzliche Instrumente, um die heimische Spirituosenproduktion zu fördern. Polen beispielsweise, hat sich im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen den Schutz des polnischen Wodkas gesichert, vorausgesetzt, er wird aus polnischem Getreide produziert. Auch der italienische Grappa geniesst ähnliche Privilegien. Nur in der Schweiz scheint es ein Ding der Unmöglichkeit zu sein, eine Spezialität wie Schweizer Kirsch aus Schweizer Kirschen in einem vergleichbaren Rahmen zu schützen. Gemäss dem vorliegenden Entwurf, sind diesbezüglich auch vom total revidierten Alkohol-gesetz keine Verbesserungen zu erwarten. So ist unter anderem zu befürchten, dass der Ruf unseres Kirschs auch künftig von jenen Herstellern geschädigt wird, die billige Import-kirschen hierzulande brennen und dann als Schweizer Kirsch auf den Markt bringen…
Der Verein Schweizer Brenzer Kirsch, dem die renommierten Brennereien Humbel, Dettling und Röllin angehören, fordert deshalb im Rahmen des neuen Alkoholgesetzes einen Ursprungsschutz für Schweizer Destillate aus Schweizer Früchten. Zudem soll das Verbot einer Absatzförderung für Kirsch und andere hochwertige Schweizer Destillate gestrichen werden.
Kontakt:
Sekretariat Verein Schweizer Brenzer Kirsch
c/o mettler vaterlaus gmbh
Frohburgstrasse 101
8006 Zürich
Tel. 043 534 95 70
Fax 043 534 95 71
info@mettlervaterlaus.ch
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