Eindeutiges Votum zugunsten der Profilierung der Herkünfte. Am 25. Juni 2012 fand die jährliche Mitgliederversammlung der VDP-Prädikatsweingüter im Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg statt. Die Ausgestaltung der im Januar beschlossenen vierstufigen VDP-Klassifikationspyramide war das zentrale Thema des Tages.
Der Beschluss vom Januar für die vierstufige VDP-Klassifikationspyramide, die den VDP-Regionen ermöglicht, eine Hierarchie in ihrer Lagenverwendung einzuführen, wurde mit den heutigen Beschlüssen zur Kommunikation und zu den Voraussetzungen bekräftigt. Die Zielsetzung ist dabei im Wesentlichen die Nomenklatur der VDP-Klassifikation logischer aufzubauen, die Bedeutung der Lagen als Herkunft der besten Weine zu stärken und das Mittelsegment klarer zu strukturieren. Da die Beschlüsse mit dem Jahrgang 2012 in Kraft treten, galt es die Ausgestaltung der einzelnen Stufen zu beraten, Rebsorten, Maximalerträge und Vermarktungszeitpunkte festzulegen sowie – ganz wichtig für den Weinliebhaber – die zukünftige Kommunikation auf der Flasche zu definieren.
Kommunikation
Die beiden obersten Stufen der VDP-Klassifikation, VDP.ERSTE LAGE und VDP.GROSSE LAGE, werden zukünftig als umlaufendes Band auf der Kapsel kommuniziert, zusätzlich zum VDP-Traubenadler. Die Kennzeichnung von VDP.GUTSWEIN und VDP.ORTSWEIN bleibt optional, kann aber in gleicher Weise erfolgen.
Für die Grossen Gewächse gibt es künftig in allen Regionen Flaschen mit Sonderprägung mit einem neuen „Grosses Gewächs Logo“, das einen eindeutigen Bezug zu dem bisher verwendeten 1Traube Logo herstellt.
Rebsortenspektrum
Für die VDP.GROSSE LAGE wird am eng eingegrenzten und individuell pro Weinberg definierten Rebsortenspektrum festgehalten.
Für die VDP.ERSTEN LAGEN wird der Rebsortenkanon erweitert. Der Fokus bleibt aber auf traditionellen, gebietstypischen Rebsorten sowie qualitätsvollen Neuzüchtungen wie Rieslaner und Scheurebe.
Maximalerträge
In VDP.GROSSEN LAGEN gilt ein maximaler Ernteertrag von 50 hl/ha. Für VDP.ERSTE LAGEN und VDP. ORTSWEINE gilt der Maximalertrag von 60 hl/ha und für VDP.GUTS-WEINE gelten die VDP-Statuten mit 75 hl/ha. Diese Regelung unterstützt den Qualitätsanspruch der Regionen, die auf die VDP. ERSTE LAGE Stufe verzichten und ihren VDP.ORTSWEINEN aus den traditionellen Weinbergen und Terroirs einen hohen Stellenwert zumessen.
„Durch den Beschluss fällt die Verwendung einer Mehrheit der Lagen für Basisweine der VDP.-Prädikatsweingüter in allen Regionen endgültig weg. Ferner lassen sich zukünftig die Sortimente der Güter klar nach Herkunft in eine Wertigkeit einordnen.
Doch wir setzen in der VDP-Klassifikation auch bewusst auf regionale Eigenverantwortung und lassen den VDP-Regionen, die sich vom Bodensee bis zur Ahr und von der Saar bis an die Elbe ausdehnen, Gestaltungsspielräume, um den jeweiligen regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen, unter Einhaltung des bundeseinheitlichen Rahmens.
Am wichtigsten ist es aber, dass wir dadurch das Profil der besten Lagen-Herkünfte Deutschlands nach dem Grundsatz „je enger die Herkunft, umso höher die Qualität schärfen und so auch zum Erhalt der weinbaulichen Kulturlandschaf“ beitragen. Ich bin sicher, dass wir mit dem heutigen Tag und den jüngsten Beschlussfassungen der schon 2002 angestoßenen Klassifikations-Entwicklung neuen Schwung verleihen, und ich hoffe, dass langfristig auch viele „Herkunfts-besessene“ Winzer außerhalb des VDP diesem Weg folge“, erklärt Steffen Christmann, Präsident der VDP-Prädikatsweingüter.
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