Markgräflerland: Informationen zur hagelgeschädigten Rebanlagen
From Franz Aregger, at 31. August 2012 17:36
Am frühen Abend vom Mittwoch, 29. August hat ein Gewittersturm mit Hagel Schäden bis zu 100% in den Rebanlagen des Markgräflerlandes verursacht. Besonders betroffen sind die Flächen um Ballrechten-Dottingen, Grunern und Wettelbrunn.
Gemeinsam mit den Winzern und Vertretern der Kellerwirtschaft aus den geschädigten Gebieten wurde folgendes Vorgehen beschlossen:
Das Ausmaß der Schädigungen reicht von schwach geschädigten Anlagen, mit geringer Anzahl Trauben mit aufgeplatzten Beeren, bis zu Totalschaden (Skala 1 – 5)
Schwach bis mittel geschädigte Anlagen (Skala 1- 2)
In diesen Anlagen sind einige Trauben mit aufgeplatzten Beeren zu finden, die Laubwand ist weitgehend intakt.
Hier könnte eine Behandlung mit einem Fungizid gegen Botrytis eine gewisse Wirkung zeigen. Aufgrund der fortgeschritten Reife sind die Wartezeiten schwer einzuhalten; dies kann zu kellerwirtschaftlichen Problemen führen. Gegen Essigsäurebakterien haben die Botrytisfungizide keine Wirkung. Daher ist der Einsatz von Botrytisfungiziden nicht empfehlenswert.
Stark geschädigte Anlagen (Skala 3- 4)
Am größten Teil der Trauben sind die Beeren aufgeplatzt bzw. angeschlagen, die Laubwand ist stark geschädigt.
In diesen Anlagen ist aufgrund der starken Beerenschäden keine Wirkung durch Fungizide zu erwarten. Hier müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Reben gesund zu erhalten und um eine ausreichende Holzreife zu erzielen. Daher sollten der Ertrag auf ein erträgliches Maß reduziert werden, um die Rebstöcke zu entlasten. Hierzu sind alle unreifen und stark geschädigten Trauben zu entfernen.
Totalschaden (Skala 5)
Die Laubwand ist vollkommen zerstört, der größte Teil der Beeren ist geschädigt.
Hier besteht die Hoffnung, dass sich bei günstiger Herbstwitterung noch eine kleine Laubwand bildet, welche zur Holzreife beiträgt. Bei Neuaustrieb muss darauf geachtet werden, dass die Blätter gesund und funktionsfähig bleiben. Daher sind ab dem Neuaustrieb Maßnahmen gegen Rebenperonosopora und Echten Mehltau (Oidium) mit Kontaktfungiziden notwendig.
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