Nach Angaben einer Gerichtssprecherin können die Kläger nun beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragen, dass eine Berufung zugelassen wird. Dort ist bereits für 11. September eine Verhandlung zum Eiswein-Streit terminiert.
Ähnlich wie in Mainz waren schon vor den Verwaltungsgerichten in Neustadt an der Weinstraße und Koblenz Weinbaubetriebe mit ihren Klagen gescheitert. Eine Klage beim Verwaltungsgericht Trier wurde nach Angaben des Weinbauministeriums zurückgenommen.
Für die Eisweinernte sind Temperaturen von mindestens minus sieben Grad über eine längere Zeit vorgeschrieben. Ein Befall der Trauben mit Grauschimmel sei dagegen kein Grund, auf die Herstellung von Eiswein zu verzichten, argumentierte der Vertreter der Winzer vor dem Mainzer Verwaltungsgericht.
Nach Einschätzung der Kammer kommt es jedoch gerade bei der Eisweinerzeugung darauf an, dass das Lesegut weitgehend gesund ist, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Zumindest dürfte sich der Grauschimmelbefall nicht so deutlich in chemischen Analysen widerspiegeln, wie das bei den beanstandeten Weinen der Fall gewesen sei. In der Saison 2011 war fast der gesamte Eisweinjahrgang bei den Kontrollen durchgefallen.
Das Urteil sei ein positives Signal an die Verbraucher aber auch an qualitätsorientierte Winzer, erklärte Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne). Um die Eisweinqualität sicherzustellen, will die Landesregierung in diesem Herbst eine Vorab-Meldepflicht für Eiswein einführen. (dpa/lrs)
Share | Tweet |