DAC Österreich – Newsletter Norbert Tischelmayer

Sigi_hiss_kopf_lachend_icon de Sigi HissPremium_small, le 21. août 2009 10:34

Norbert Tischelmayer – Hallo Freunde! – Vor kurzem wurde der nun bereits sechste DAC mit der Bezeichnung „Leithaberg“ beschlossen. Als Novum umfasst das definierte Gebiet nicht wie bei den anderen fünf DAC-Bereichen ein gesamtes Weinbaugebiet, sondern Teile von zwei Weinbau-Gebieten – nämlich Neusiedlersee und Neusiedlersee-Hügelland.

In Österreich kann man auf Grund mangelnden Wissens um die Hintergründe mit dem Begriff „DAC“ immer noch nicht viel anfangen – obwohl der erste DAC-Bereich „Weinviertel“ bereits im Jahre 2002 eingeführt wurde. Aber wir müssen uns endlich von Qualitätskriterien wie „Rebsorte“ (die nur sehr bedingt als Kriterium geeignet ist – ein Veltliner aus der Wachau kann nicht mit einem aus dem Mittelburgenland verglichen werden) oder „Mostgewicht“ (das in Österreich und Deutschland total überwertet wird) lösen und den Weg gehen, den Frankreich schon seit vielen Jahrzehnten und auch Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und andere längst gegangen sind.

Mfg Norbert Tischelmayer

DAC = Abkürzung für „Districtus Austriae Controllatus“, der österreichischen Bezeichnung für gebietstypischen und herkunftskontrollierten Qualitätswein, die in etwa dem italienischen DOC und dem französischen Appellation Contrôlée (AC) entspricht. Eine diesbezügliche Neuordnung des österreichischen Qualitätssystems wurde in den 1990er-Jahren von Vertretern des Bundes-Weinbauverbandes, des Weinhandels, der ÖWM (Weinmarketing-Servicegesellschaft) und des Landwirtschafts-Ministeriums nach lange andauernden Diskussionen und Überlegungen festgelegt. Ziel dieser Bestrebungen war und ist es, die Unverwechselbarkeit des österreichischen Weines zu betonen und die Identität zu verstärken, um sich gegen die zunehmende Konkurrenz aus Europa und Übersee zu behaupten. Ähnlich wie in Frankreich, Italien und Spanien wird damit die Herkunft stärker berücksichtigt bzw. in den Vordergrund gerückt. Um die Motivation zu veranschaulichen, sei der Unterschied zwischen „romanischen“ und „germanischen“ Weinrecht verdeutlicht.

Während beim germanischen Weinrecht bezüglich Qualität in Deutschland und Österreich das Mostgewicht bzw. die Benennung der Rebsorte im Vordergrund steht, unterscheidet und charakterisiert das romanische Weinrecht die Weine nach ihren Herkünften. In Österreich wird ein Konsument auf die Frage „Welchen Wein haben Sie gestern konsumiert“ zumeist eine Sorte nennen: „Ich habe gestern einen guten Zweigelt (einen reschen Veltliner) getrunken“. Dadurch wird aber keinerlei Information über die Herkunft gegeben, der Wein kann aus irgendeinem Weinbaugebiet Niederösterreichs, des Burgenlands oder der Steiermark stammen. Hingegen wird ein Konsument aus einem romanischen Land in der Regel keine Rebsorte, sondern ein Weinbaugebiet wie zum Beispiel Alentejo, Barolo, Beaujolais, Brunello di Montalcino, Chablis, Châteauneuf-du-Pape, Chianti, Rioja, Saint-Émilion oder Vinho Verde nennen. Speziell in Frankreich entspricht auch die Angabe eines Weingutes wie zum Beispiel Château Cheval Blanc, Château Margaux, Château Mouton-Rothschild oder Château d´Yquem einer engeren Herkunftsbezeichnung.

Das Weinbaugebiet (und in Frankreich zum Teil auch das Weingut) verweisen also implizit auf einen ganz bestimmten Weintyp. Kauft man zum Beispiel einen Chablis, dann weiß man ganz einfach, dass (...)


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