Sigi Hiss – Die Ernte mittels Vollernter wird ab dem Jahrgang 2011, bei den folgenden Grand Cru Monopolagen, nicht mehr erlaubt sein:
La Romanée, La Grande Rue, Romanée-Conti, La Tâche, Clos de Tart
Die Besitzer dieser Lagen haben sich zusammengetan & den Entschluss gefasst, nur noch per Handlese die Ernte einzubringen. Erwartet wird, dass ab 2014 diese Regelung für alle Grand Cru Lagen gültig werden könnte. Die 5 Besitzer drängen darauf, dass dies in das Regelwerk fest eingebunden wird.
5% der Grand Cru Lagen werden heutzutage mit dem Vollernter bearbeitet. Diese 5% werfen einen Schatten über die Erntemethoden im Burgund, so Louis Michel Liger-Belair von der Domaine Comte Liger-Belair & Präsident der Vereinigung der Grand Cru Besitzer im Burgund.
Sylvain Pitiot von Clos de Tart fügt hinzu, dass hauptsächlich im Corton & Chablis doch einige Grand Cru Lagen mit der Maschine geerntet werden. Ebenso haben die 5 den Höchstertrag pro Hektar reduziert & der Wein muss nun zu mindestens 95% aus der jeweiligen Rebsorte bestehen.
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