Koblenz – Der juristische Streit um die rheinland-pfälzische Eisweinlese des Jahrgangs 2011 ist beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes angekommen. Ein Winzer aus der Pfalz hatte Klage eingereicht, über die am Mittwoch in Koblenz verhandelt wurde. Er will damit erreichen, dass er zwei Weine als Eisweinvermarkten darf. Wann das Urteil bekanntgegeben wird, blieb offen.
Eiswein gilt als edel und teuer. DieLandwirtschaftskammer hatte dem Winzer aber das Prädikat verweigert, weil sie die strengen Bedingungen für Eisweine nicht erfüllt sah. Sie hatte die Weine laut OVG gar nicht erst zur sensorische Prüfung zugelassen und sich auf ein Gutachten des Landesuntersuchungsamtes berufen.
Demnach ließen die damals herrschenden Temperaturen daran zweifeln, dass die Traubenzur Zeit der Lese und in der Kelter gefroren waren. Vorgeschrieben sind mindestens minus sieben Grad über eine längere Zeit. Auch seien die Trauben des 2011er Jahrgangs zu verfault gewesen, um daraus Eiswein zu machen, argumentierten die Weinprüfer. Das Weingut war mit seiner Klage im März in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gescheitert.
Auch andere Verwaltungsgerichte im Land hatten schon Klagen von Winzern im Eiswein-Streit zurückgewiesen. «Eiswein ist immer etwas wie ein Lotteriespiel», sagte ein Zeuge am Mittwoch.
Der Anwalt des Winzers zweifelte sowohl Laborwerte als auch die gemessenen Temperaturen an. Die ausschlaggebende Wetterstation liege sehr geschützt und mehrere Kilometer vom Weinberg entfernt. Das Weingut wollte aus Spätburgunder- und Silvaner-Trauben Eiswein herstellen. Die Qualität der Ernte sei in Ordnung gewesen, sagte der Winzer. (dpa)
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